Schildhalter

 

 

 

 

 

 

 

 

Familienwappen mit Schildhaltern

Schildhalter gehören zum sog. „heraldischen Beiwerk“. Also zusätzlich zu den Hauptbestandteilen:

  • Schild
  • Helm
  • Helmdecke
  • Helmzier

Sie sollen das Wappen verbessern bzw. aufwerten. Man spricht dann auch von einem „Prunkwappen“. Schildhalter kommen in Wappen durchaus häufig vor. In traditionellen deutschen Wappen (meist Wappen des Hochadels) dann auch in Verbindung mit einem Wappenzelt.
Diese heraldischen Figuren, die bei der Wappendarstellung den Schild halten, kommen u.a. in Gestalt von wilden Männern, Löwen, Engeln und anderen fantastische- und Fabelwesen.
Die Schildhalter müssen auf einer geeigneten Basis wie Boden, Rasen, Gesims, Konsole, Podest, einer ornamentalen Ranke oder ähnlichem zu stehen. Eine Ausnahme bildet das „fliegende Vieh“ Adler, Hähne, Engel etc. Was Flügel hat kann fliegen und muss deshalb nicht auf einer Basis (Support) stehen. Die Meinungen der Fachwelt gehen aber auseinander. So liest man auch, dass es nur bei Engeln erlaubt sei auf den Support zu verzichten.
Nun finden wir Schildhalter beim Adel, bei den Staats- und Landeswappen, aber auch bei Familienwappen. Was spricht also gegen Schildhalter? Im Grunde genommen nichts, man sollte aber folgendes wissen:

  • Schildhalter haben keine besondere heraldische Bedeutung. Sie sind also nicht bedeutungstragend.

  • Schildhalter sind frei wählbar und können jederzeit weggelassen oder ausgetauscht werden.

  • Schildhalter sind nicht bestimmten Gesellschaftsschichten oder Personenkreisen vorbehalten.

  • Schildhalter müssen den Schild auch halten, das sagt schon der Name.

  • Die meisten deutschen Wappenrollen tragen bei Neustiftungen keine Schildhalter ein. Da diese nicht zum Wappen gehören. Stichwort heraldisches Beiwerk.

 
Nach oben » Erstellt von: A.Jacob am: 02.08.2018 in der Kategorie(n): Artikel zur Heraldik
» Dieser Artikel wurde insgesamt: 18739 mal • Heute: 2 mal • zuletzt am: 21. November 2024 gelesen.
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